Kosten
Gesetzlich Krankenversicherte
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten der Psychotherapie vollständig auf Antrag im Rahmen der Psychotherapierichtlinien. Hierzu bringen Sie bitte Ihre Krankenversicherungskarte mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte
Die meisten privaten Krankenversicherungen erstatten Psychotherapie. Allerdings gibt es je nach Tarif und Krankenversicherung teilweise Unterschiede im Umfang der Erstattung. Meist wird lediglich ein nicht kostendeckender Steigerungssatz erstattet, weshalb Privatversicherte und Beihilfeberechtigte oft einen Teil der Kosten selber tragen müssen. Teilweise besteht auch ein jährliches Stundenhöchstkontingent. Es ist daher anzuraten, dass Sie sich vorab über die Erstattungsmodalitäten Ihrer Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle informieren.
Selbstzahler
Wenn Sie die Psychotherapie selbst bezahlen möchten, gelten für Sie die gleichen Gebührensätze wie für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte. Diese unterscheiden sich je nach Behandlungsform.
Ausfallregelung
In einer reinen Bestellpraxis wie dieser genießen Sie den Vorteil, kaum Wartezeiten zu haben. Die Termine werden ausschließlich für Sie reserviert. Das heißt jedoch auch, dass bei einer kurzfristigen Absage Ihrerseits kein anderer Patient Ihren Platz einnehmen kann. Daher müssen Terminabsagen mindestens 48 Stunden vor dem Termin erfolgen. Bei Absagen nach dieser Frist gleich aus welchem Grund wird, wenn der Termin nicht anderweitig belegt werden kann, eine privat zu tragende Bereitstellungsgebühr in Höhe von 55, – € in Rechnung gestellt.